LGU-Stellungnahme zur Wasserrahmenrichtlinie
Die EU hat im Jahr 2000 mit der Schaffung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einen Ordnungsrahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer festgelegt. Mit der Übernahme dieser Richtlinie durch den EWR ist nun auch Liechtenstein verpflichtet die Inhalte der Richtline umzusetzten. Die LGU hat zur Implementierung der WRRL in das Gewässerschutzgesetz Stellung genommen.
Bis 2024 müssen laut WRRL alle von Menschenhand nicht stark beeinflussten Gewässer einen guten ökologischen Zustand erreichen
Ziel der WRRL ist es, über die Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb von Flusseinzugsgebieten zu erreichen. Dabei sind die Gewässer zukünftig unter Einbezug von ökologischen, ökonomischen sowie regionalen und sozialen Zielsetzungen zu bewirtschaften. Neben ihrer generellen ökologischen Bedeutung dienen Gewässer unterschiedlichen Nutzungen wie z.B. zur Versorgung mit Trink- und Brauchwasser und der Erzeugung von Strom. Der Schutz der Gewässer als wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes ist daher zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und als Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung nachfolgender Generationen unverzichtbar.
Hier finden Sie den Bericht und Antrag zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (pdf; 1,66 Mb)



