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Schutzgebiete im Berggebiet

02.06.2008

Die LGU nimmt Stellung zur Verordnung über die Erhaltung und Entwicklung des Berggebietes, welche die bestehende Verordnung zur Sanierung des Alp- und Berggebietes ablöst. Im Bereich Natur und Landschaft fehlen konkrete Massnahmen.

Schutzgebiete im Berggebiet

In Liechtensteins Berggebiet ist derzeit kein Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Zweck der neuen Verordnung ist das Berggebiet als Lebens- und Wirtschaftsraum sowie als Freizeit- und Erholungsraum zu erhalten und zu entwickeln. Wichtige Aufgabe soll dabei der qualitative Erhalt und die Aufwertung der Lebensräume einheimischer wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten sein. Die Planung und Projektierung von Massnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Berggebietes obliegt einer Fachgruppe Berggebiet.

Wichtigste Aufgabe der Fachgruppe wird es sein, die unterschiedlichen Nutzungsinteressen für das Berggebiet zu koordinieren und zu harmonisieren. Dabei ist ein ausgewogenes Mass zwischen einer nachhaltigen Weiterentwicklung und dem Erhalt bestehender Natur- und Landschaftswerte enorm wichtig. Leider fehlen dazu in der Verordnung im Bereich Natur und Landschaft konkrete Massnahmen. Die LGU erachtet die Schaffung von Schutzgebieten im Berggebiet als zentrale und wichtige Massnahme. Sie dienen unseren einheimischen wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen als Ruhezone und Rückzugsgebiet. Zudem fordert die LGU schädliche und lästige Einflüsse auf geeignete Gebiete zu konzentrieren.

 

 

Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme:
LGU-Stellungnahme vom 29. Mai 2008 zur Verordnung über die Erhaltung und Entwicklung des Berggebietes (pdf)

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