Stellungnahme zum Verfahrensablauf der Landesrichtplanänderung
Mit Schreiben vom 1. Juni 2011 wurde der LGU die Genehmigung der Anpassungen des Landesrichtplans des Fürstentums Liechtenstein zugesandt. Leider wurde dabei einmal mehr vergessen im Vorfeld die Öffentlichkeit dazu anzuhören.
Die Änderungen im Landesrichtplan umfassen zwei verschiedene Bereiche. Zum einen den Bereich Verkehr und zum anderen den Bereich Siedlungsentwicklung. Im Begleitschreiben dazu wird auf die breit gestützte Vernehmlassung zu den Änderungen hingewiesen. Die LGU wurde aber zumindest im Bereich Siedlungsentwicklung zu keiner Stellungnahme eingeladen. Richtpläne sind SUP-pflichtig, eine Strategische Umweltprüfung (SUP) wurde aber nicht durchgeführt. Dieser Fehler im Verfahrensablauf wird von der LGU scharf kritisiert, da dies nicht zum ersten Mal so geschieht. Folgende Stellungnahme zum Verfahrensablauf wurde an des Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft versandt.
Hier finden Sie die Stellungnahme (pdf)



