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Stellungnahme zum Landwirtschaftsgesetz

20.12.2007
— abgelegt unter:

Die LGU will mehr Natur in der Landwirtschaft statt immer intensivere Bewirtschaftungsformen. Der Staat soll schwerpunktmässig ökologische Leistungen, Vielfalt und die Pflege der Kulturlandschaft fördern. Aktuell ist ein neues Landwirtschaftsgesetz in der Vernehmlassung. Die LGU nimmt kritisch Stellung.

Landwirtschaftsflächen haben vielfältige Aufgaben. Neben der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen sie vor allem auch als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Erholungsraum für Menschen. Klarer Auftrag an die Landwirtschaft soll daher die nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt sein. Anders als in der schweizerischen Gesetzgebung wird der ökologische Ausgleich im vernehmlassten Gesetzesentwurf nicht grundlegend als Ziel aufgefasst. Wir sind der Auffassung, dass sich die Landwirtschaft der Verantwortung gegenüber dem Naturschutz nicht entziehen kann. Der Staat wird aufgefordert diese Verantwortung wahr zu nehmen und die Landwirte in ihrer Arbeit zum Gemeinwohl vermehrt zu unterstützen.

Unsere wichtigste Forderung:

Mehr Qualität im ökologischen Ausgleich!

Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit will das Gesetz beispielsweise mit Anreizen zur Flächenzusammenlegung und Bodenverbesserung fördern. Resultat werden intensiv genutzte Monokulturen ohne Rückzugsräume für wildlebende Pflanzen und Tiere sein. Zusätzlich wird eine Verschärfung der Anerkennungsbedingungen landwirtschaftlicher Betriebe angestrebt, Subventionen werden in erster Linie an mittelgrosse und grosse Landwirtschaftsbetriebe ausbezahlt. Insgesamt gefährden diese Massnahmen sowohl die Produktionsvielfalt landwirtschaftlicher Erzeugnisse als auch die Vielfalt landwirtschaftlicher Nutzflächen und Grenzstandorte. Logische Konsequenz daraus ist ein merkbarer Verlust der Lebensraum- und Artenvielfalt.
Dem Gegenüber bietet der vorliegende Gesetzesentwurf keinerlei zusätzlichen Anreize zum ökologischen Ausgleich, die bestehende Gesetzgebung wird in diesem Bereich eins zu eins übernommen. Die LGU fordert deshalb dringend, den ökologischen Ausgleich klar als Grundsatzziel aufzuführen. Hierzu erachten wir die Einführung einer Öko-Qualitätsverordnung als wichtige und zeilführende Massnahme.

Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme:
LGU-Stellungnahme vom 20. Dezember 2007 zum Landwirtschaftsgesetz (pdf)


Vernehmlassunsbericht (pdf; 10.6MB)


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